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Darum Gibraltar

Die wichtigsten Faktoren einer Unternehmens­gründung auf Gibraltar

Die wichtigsten Faktoren (Vorteile), die bei der Gründung eines Unternehmens in Gibraltar zu berücksichtigen sind, sind die folgenden:

1.

Unternehmen aus Gibraltar sind nicht immer in Gibraltar steuer­pflichtig.

Wenn ein gibraltarisches Unternehmen nachweisen kann, dass es Non-Resident Controlled ist, behandeln die Steuerbehörden von Gibraltar ein solches Unternehmen als nicht in Gibraltar steuerpflichtig.

Eine solche Nichtbesteuerung kann auf folgender Grundlage festgestellt werden:

  • Die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens sind nicht in Gibraltar ansässig.
  • Die Direktoren und Anteilseigner des Unternehmens sind nicht in Gibraltar ansässig oder beruflich zugelassene Direktoren des Unternehmens und / oder nominierte Anteilseigner.
  • Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte AUSSCHLIESSLICH außerhalb von Gibraltar, hat keine physische Präsenz in dieser Jurisdiktion und hat kein Einkommen aus Gibraltar.

Zusätzlich zu den oben genannten Vorteilen gibt es weitere Vorteile, die bei der Beratung von Kunden berücksichtigt werden können, wie z.B:

  • Keine Besteuerung von Dividenden, die von einem Unternehmen in Gibraltar an ein anderes Unternehmen in Gibraltar gezahlt werden.
  • Die Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die von einem Unternehmen in Gibraltar an einen nicht in Gibraltar ansässigen Empfänger gezahlt werden, wird abgeschafft.
  • Die Pflicht zur Einbehaltung von Steuern auf Dividenden wird abgeschafft.
  • In Gibraltar wird keine Kapitalgewinnsteuer oder Erbschaftssteuer erhoben.

Mit anderen Worten, die Kontrolle durch Nicht-Einwohner oder die Nicht-Haftung eines Unternehmens in Gibraltar für Steuern in Gibraltar kann auf der Grundlage bestimmt werden, dass die Direktoren und Anteilseigner des Unternehmens nicht in Gibraltar ansässig sind oder in Gibraltar zugelassene Direktoren und/oder nominierte Anteilseigner sind.
Und unter der strikten Bedingung, dass das Unternehmen seine Geschäfte AUSSCHLIESSLICH außerhalb von Gibraltar führt, können Sie sicher sein, dass es in Gibraltar nicht steuerpflichtig ist.

2.

Die Standard­gründungs­zeit für eine Gesellschaft in Gibraltar beträgt 4 bis 5 Tage.

3.

Gesellschaften in Gibraltar sind NICHT auf Inhaberaktien ausgelegt.

4.

Die Identität der Direktoren und Anteils­eigner einer Gesellschaft in Gibraltar muss beim Handels­register in Gibraltar hinterlegt werden,

obwohl es sich um Direktoren der Gesellschaft und/oder nominierte Anteilseigner handeln kann.

5.

Mindestens ein Direktor und ein Anteils­eigner (Gesellschaft oder Einzelperson) müssen für eine Gesell­schaft in Gibraltar ernannt werden.

Direktor und Anteilseigner können die gleiche Person oder das gleiche Unternehmen sein.

Gesell­schafts­sekretär

Es wird erwartet, dass der eingetragene Firmensitz, das Firmensiegel, die statutarischen Bücher, das Original der Gründungsurkunde und der Firmensekretär für gibraltarische Firmen immer in Gibraltar bleiben.

Professionelle Intermediäre können ihre eigenen stellvertretenden Gesellschaftssekretäre ernennen, die in Verbindung mit unseren eigenen Gesellschaftssekretären handeln.

 

Einreichung von Jahres­abschlüssen

Unternehmen in Gibraltar müssen den Beginn ihres Geschäftsjahres auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März festlegen und innerhalb von 13 Monaten nach dem gewählten Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz beim Handelsregister einreichen.

Diese Bilanzen müssen von den Geschäftsführern der Unternehmen unterzeichnet werden und es besteht keine Verpflichtung, diese Bilanzen zu prüfen.

Kontaktieren Sie uns

    Ansprechpartner vor Ort:

    Gibraltar-Limited.com DDT Enterprise Ltd. 33, Cumberland Road Gibraltar GX11 1AA +350 5406 6201 hello@gibraltar-limited.com

    Bildnachweis
    • Foto Seite "Home" (gibraltar.limited.com):
      Inhaber: DDT Enterprise Ltd
    • Alle übrigen Fotos:
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