Darum Gibraltar
Die wichtigsten Faktoren einer Unternehmensgründung auf Gibraltar
Die wichtigsten Faktoren (Vorteile), die bei der Gründung eines Unternehmens in Gibraltar zu berücksichtigen sind, sind die folgenden:
Unternehmen aus Gibraltar sind nicht immer in Gibraltar steuerpflichtig.
Wenn ein gibraltarisches Unternehmen nachweisen kann, dass es Non-Resident Controlled ist, behandeln die Steuerbehörden von Gibraltar ein solches Unternehmen als nicht in Gibraltar steuerpflichtig.
Eine solche Nichtbesteuerung kann auf folgender Grundlage festgestellt werden:
- Die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens sind nicht in Gibraltar ansässig.
- Die Direktoren und Anteilseigner des Unternehmens sind nicht in Gibraltar ansässig oder beruflich zugelassene Direktoren des Unternehmens und / oder nominierte Anteilseigner.
- Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte AUSSCHLIESSLICH außerhalb von Gibraltar, hat keine physische Präsenz in dieser Jurisdiktion und hat kein Einkommen aus Gibraltar.
Zusätzlich zu den oben genannten Vorteilen gibt es weitere Vorteile, die bei der Beratung von Kunden berücksichtigt werden können, wie z.B:
- Keine Besteuerung von Dividenden, die von einem Unternehmen in Gibraltar an ein anderes Unternehmen in Gibraltar gezahlt werden.
- Die Besteuerung von Dividenden und Zinsen, die von einem Unternehmen in Gibraltar an einen nicht in Gibraltar ansässigen Empfänger gezahlt werden, wird abgeschafft.
- Die Pflicht zur Einbehaltung von Steuern auf Dividenden wird abgeschafft.
- In Gibraltar wird keine Kapitalgewinnsteuer oder Erbschaftssteuer erhoben.
Mit anderen Worten, die Kontrolle durch Nicht-Einwohner oder die Nicht-Haftung eines Unternehmens in Gibraltar für Steuern in Gibraltar kann auf der Grundlage bestimmt werden, dass die Direktoren und Anteilseigner des Unternehmens nicht in Gibraltar ansässig sind oder in Gibraltar zugelassene Direktoren und/oder nominierte Anteilseigner sind.
Und unter der strikten Bedingung, dass das Unternehmen seine Geschäfte AUSSCHLIESSLICH außerhalb von Gibraltar führt, können Sie sicher sein, dass es in Gibraltar nicht steuerpflichtig ist.
Die Standardgründungszeit für eine Gesellschaft in Gibraltar beträgt 4 bis 5 Tage.
Gesellschaften in Gibraltar sind NICHT auf Inhaberaktien ausgelegt.
Die Identität der Direktoren und Anteilseigner einer Gesellschaft in Gibraltar muss beim Handelsregister in Gibraltar hinterlegt werden,
obwohl es sich um Direktoren der Gesellschaft und/oder nominierte Anteilseigner handeln kann.
Mindestens ein Direktor und ein Anteilseigner (Gesellschaft oder Einzelperson) müssen für eine Gesellschaft in Gibraltar ernannt werden.
Direktor und Anteilseigner können die gleiche Person oder das gleiche Unternehmen sein.
Gesellschaftssekretär
Es wird erwartet, dass der eingetragene Firmensitz, das Firmensiegel, die statutarischen Bücher, das Original der Gründungsurkunde und der Firmensekretär für gibraltarische Firmen immer in Gibraltar bleiben.
Professionelle Intermediäre können ihre eigenen stellvertretenden Gesellschaftssekretäre ernennen, die in Verbindung mit unseren eigenen Gesellschaftssekretären handeln.
Einreichung von Jahresabschlüssen
Unternehmen in Gibraltar müssen den Beginn ihres Geschäftsjahres auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März festlegen und innerhalb von 13 Monaten nach dem gewählten Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz beim Handelsregister einreichen.
Diese Bilanzen müssen von den Geschäftsführern der Unternehmen unterzeichnet werden und es besteht keine Verpflichtung, diese Bilanzen zu prüfen.